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Mitreden – studentische Partizipation an der Uni Kassel

20. Januar 2012 von Sebastian Böttger

Wer wählt eigentlich was, warum, und wenn ja wie viele?

Gremienübersicht

Gremienübersicht

Die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Studentinnen und Studenten in Hochschulgremien sind gesetzlich vorgeschrieben. Jeder eingeschriebene Studierende ist ein Teil der Studierendenschaft. In jedem Bundesland, außer Bayern und Baden-Württemberg, bildet die Studierendenschaft einer Hochschule eine eigene öffentlich-rechtliche Körperschaft und hat dadurch das Recht und die Pflicht zur Selbstverwaltung und Mitbestimmung. Hierfür gibt sich die Studierendenschaft eine Satzung und beschließt die Höhe der „Mitglieds“-Beiträge. Von den Beiträgen wird die Arbeit der Studierendenschaft finanziert.

Die Möglichkeiten der Einflussnahme sind durch die föderale Struktur der deutschen Hochschulpolitik von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Thüringen und Sachsen ist beispielsweise die Legislative und Exekutive der Studierendenschaften im Studierendenrat (StuRa) zusammengefügt, während in den alten Bundesländern wie Hessen und Niedersachsen das Studierendenparlament (StuPa) die Legislative bildet und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) die Exekutive. Das zweite Modell hat den deutlichen Vorteil, dass das StuPa und dessen Ausschüsse den AStA wählen sowie in seinen Aufgaben und Ausgaben kontrollieren. Wichtige Entscheidungen dürfen nicht vom AStA getroffen werden, sondern bedürfen der Zustimmung des StuPa. Das StuPa wiederum wird jährlich bei den Hochschulwahlen von allen Studierenden gewählt, wodurch die demokratische Einflussnahme eines jeden Mitglieds der Studierendenschaft gewährleistet ist.

StuPa

Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden in der Regel von allen eingeschriebenen Studierenden der Hochschule gewählt. Die Wahlperiode dauert ein Jahr. Das Studierendenparlament wird nach dem Prinzip der Listen- oder Verhältniswahl gewählt, bei dem verschiedene mehr oder weniger politisch geprägte Vereinigungen – so genannte „Listen“ – um die Gunst der Studierenden werben und die Parlamentssitze im Verhältnis der auf die jeweiligen Listen abgegebenen Wählerstimmen verteilt werden.

Senat

Neben dem Studierendenparlament wählen die Studierenden der Uni Kassel auch die studentischen Mitglieder des Senats, welcher dem Präsidium auf die Finger schaut, sowie bei Angelegenheiten welche die gesamte Uni betreffen zustimmen muss.

Fachschaftsräte

Wie alle Studierenden einer Hochschule die Studierendenschaft bilden, so bilden alle Studierenden eines Fachbereichs die Fachschaft, welche vom jeweiligen Fachschaftsrat vertreten werden (im weiteren Sinne, denn durch die Zusammenlegung von Fachbereichen darf es nun auch mehrere Fachschaftsräte pro Fachbereich geben). Die Fachschaftsräte sind also die studentischen Vertreter eines Fachbereichs und beteiligen sich an Fachbereichsausschüssen, wie den Prüfungsausschuss oder den Studienausschuss. Gibt es konkrete Probleme für Studierende am Fachbereich, ist der Fachschaftsrat der erste Ansprechpartner.

Fachbereichsrat

Ähnlich des Senats trifft der Fachbereichsrat wichtige Entscheidungen, die allerdings nicht die gesamte Hochschule, sondern nur den Fachbereich betreffen. Auch in die Fachbereichsräte werden jeweils drei studentische Vertreter bei den Hochschulwahlen gewählt.

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